Baukindergeld in NRW -
Tipps vom Finanzberater in Krefeld

Jörg Somborn

Von Jörg Somborn

Die fünf wichtigsten Tipps zum Baukindergeld - 12.000 Euro pro Kind sichern

Erst letzte Woche hatte ich wieder so einen Fall: Ein junges Ehepaar hat sich bei mir gemeldet. Sie planen, in diesem Jahr ein Haus zu kaufen und wollten sich vorab bei mir als Finanzberater in Krefeld über Ihre finanziellen Möglichkeiten informieren. Obwohl sich die beiden schon an einem Wirtschaftsplan versucht hatten, haben Sie dabei ein wichtiges Thema nicht im Blick gehabt: Das Baukindergeld.

Als Eltern von drei Kindern steht Ihnen eine jährliche Förderung von 1.200 Euro pro Kind für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren zur Verfügung. Die jungen Krefelder bekommen damit insgesamt 36.000 Euro Zuschuss auf Ihr Eigenheim. Als Finanzberater berate ich Sie rund um das Baukindergeld in NRW und helfe Ihnen bei der Beantragung und Vorbereitung aller wichtigen Formulare.

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1. Wie hoch ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine ordentliche Summe: Denn pro minderjährigem Kind können Sie 1.200 Euro im Jahr beantragen. Die Bezuschussung läuft maximal zehn Jahre. Haben Sie also beim Hausbau oder Immobilienerwerb zwei minderjährige Kinder und erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen für das Baukindergeld in NRW bekommen Sie über zehn Jahre insgesamt 24.000 Euro Zuschuss. In einem Einkinderhaushalt liegt der Zuschuss bei entsprechend 12.000 Euro, bei drei Kindern bei 36.000 Euro.

2. Wer bekommt Baukindergeld?

Das Baukindergeld können Privatpersonen mit minderjährigen Kindern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen in einem Haushalt mit einem Kind bei maximal 90.000 Euro im Jahr liegt. Hier gilt das Bruttoeinkommen, also das Einkommen vor Abzug aller Sozialleistungen und Steuern. Pro weiterem Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also bei maximal 105.000 Euro Jahreseinkommen das Baukindergeld, eine Familie mit drei Kindern bis maximal 120.000 Euro.
Außerdem ist das Baukindergeld in NRW auch zeitlich eingeschränkt: Die Familie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Dabei entscheidet das Datum des notariellen Kaufvertrages.

3. Wie wird das Baukindergeld beantragt?

Den Antrag auf Baukindergeld können Sie online bei der> Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Als Finanzierungsberater in Krefeld unterstütze ich Sie dabei gerne. Wichtig ist, dass der Antrag nach Einzug in die Immobilie gestellt wird. Dafür haben Sie dann sechs Monate Zeit. Die Anträge können bis spätestens zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.
Sobald Sie nach einer Antragsstellung eine Bestätigung der KfW erhalten haben, haben Sie drei Monate Zeit, um alle entsprechenden Nachweise auf dem Portal hochzuladen. Dazu gehört zum Beispiel der Grundbuchauszug oder auch eine Meldebestätigung Ihrer Gemeinde. Die Frist von sechs Monaten gilt ab dem in der Meldebestätigung angegebenen Einzugsdatum.

4. So erfolgreich ist das Baukindergeld in NRW

Deutschlandweit haben inzwischen (Stand 09.2019) mehr als 112.000 Familien Baukindergeld beantragt, alleine 24.700 Familien davon beziehen ein neues Eigenheim in NRW. Damit ist rund ein Drittel der verfügbaren Gelder bereits ausgeschöpft. Denn insgesamt stehen von der Bundesregierung gestellt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Sollte dieser Topf ausgeschöpft sein, so sagt das Bundesministerium, wird es keine neuen Gelder geben.

5. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Finanzberater

Von Familie zu Familie kann sich die Situation anders darstellen. Sie haben spezielle Verständnis- oder Rückfragen, die Sie online nicht beantwortet bekommen? Als Finanzberater in Krefeld unterstütze ich Sie bei der Beantragung des Baukindergeldes und erkläre Ihnen im persönlichen Gespräch alle wichtigen Abläufe. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir. Das Kontakformular finden Sie untenstehend.

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Ihre Kontaktaufnahme

Sie haben Fragen rund um das Baukindergeld? Gerne berate ich Sie unverbindlich und kostenfrei!

Jörg Somborn
unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler
DIeßemer Bruch 170
47805 Krefeld

Telefon: 01512 / 52 72 636
Mail: kontakt@baufinanzierung-in-krefeld.de